Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht. Oft besteht Beratungsbedarf schon bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, also z.B. bei Fragen der Vertragsgestaltung, Vorstellungskosten oder Zulässigkeit von Fragen etc.

Ebenso wichtig ist die Vertragsgestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen z.B. die Wirksamkeit von Befristungen, Verfallfristen oder Vertragsstrafen. Darüber hinaus kommt es häufig auch zu unterschiedlichen Auffassungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten etwa bei Versetzungen, Umfang des Direktionsrechts, Abmahnung oder Mobbing.

Von größter Bedeutung ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und damit zusammenhängende Fragen wie Inhalt von Zeugnissen. Ich bearbeite auch Fälle aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat).